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  • 14.09.2021 · Nachricht · Arbeitslohn

    Übertragung einer Versorgungszusage auf einen Pensionsfonds

    | Die Übertragung einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage auf einen Pensionsfonds führt beim Arbeitnehmer in Höhe der zur Übernahme der Versorgungsverpflichtung erforderlichen Leistungen zum Zufluss von Arbeitslohn. Wird der für die Steuerfreiheit erforderliche Antrag nach § 4e Abs. 3 EStG nicht gestellt, ist die vom Arbeitgeber erbrachte Ablöseleistung im vollen Umfang (lohn-)steuerpflichtig. Das hat der BFH entschieden und damit eine Entscheidung des FG Köln bestätigt. |