22.09.2020 · Nachricht · Arbeitslohn
Veräußerungserlös aus Management-Beteiligungsprogramm
| Der Veräußerungserlös aus einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist kein Arbeitslohn, wenn die Beteiligungsmöglichkeit unabhängig von der Begründung oder vertraglichen Weiterentwicklung des Arbeitsverhältnisses eingeräumt worden ist und durch Einsatz privater Mittel finanziert worden ist. Es ist dann kein im Beschäftigungsverhältnis wurzelnder geldwerter Vorteil. Das hat das FG Baden-Württemberg entschieden. |
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