· Fachbeitrag · Aus- und Fortbildung
Steuerfreie Übernahme von Studiengebühren für berufsbegleitendes Studium - Neue Spielregeln
| Viele Arbeitgeber übernehmen Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium. Hier stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Leistungen im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse gelten und damit steuerfrei gewährt werden können. Das BMF hat diese Frage aktuell beantwortet und neue Spielregeln für die Steuerfreiheit aufgestellt. |
Grundsätze der steuerlichen Behandlung der Studiengebühren
Grundsätzlich sind die Studiengebühren, die der Arbeitgeber für ein berufsbegleitendes Studium des Arbeitnehmers übernimmt, lohnsteuerpflichtig. Denn alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die durch das Dienstverhältnis veranlasst sind, gehören zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 8 Abs. 1 EStG).
Ausnahmsweise können die Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium steuerfrei sein, wenn die Übernahme im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt. Allerdings knüpft das BMF unterschiedliche Voraussetzungen an die Steuerfreiheit, je nachdem ob die Studiengebühren bei Ausbildungsdienstverhältnissen oder bei beruflichen Fort- und Weiterbildungen übernommen werden (BMF, Schreiben vom 13.4.2012, Az. IV C 5 - S 2332/07/0001; Abruf-Nr. 121226).
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