29.11.2018 · Fachbeitrag · Auslandstätigkeit
Besteuerungsrecht bei Zahlung eines Signing-Bonus für künftiges Dienstverhältnis
| Das Besteuerungsrecht für einen sog. Signing-Bonus steht dem künftigen Tätigkeitsstaat zu, wenn die Einmalzahlung nicht lediglich für das Unterschreiben des Arbeitsvertrags gewährt wird, sondern (auch) für die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses für einen bestimmen Zeitraum. Das hat der BFH entschieden. |
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