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  • · Nachricht · Auslandstätigkeit

    Neue steuerfreie Kaufkraftzuschläge zum 01.01.2019

    | Entsendet der Arbeitgeber Arbeitnehmer ins Ausland, kann er deren höhere Lebenshaltungskosten vor Ort durch die Zahlung eines Kaufkraftausgleichs abgelten. Das BMF hat die nach § 3 Nr. 64 S. 3 EStG steuerfreien Beträge für Taiwan und Teile der USA zum 01.01.2019 angepasst (BMF, Schreiben vom 14.01.2019, Az. IV C 5 ‒ S 2341/19/10001, Abruf-Nr. 206632 ). |

     

    Weiterfühender Hinweis

    • Die Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 44976975
    Quelle: Ausgabe 02 / 2019 | Seite 19 | ID 45693970