· Nachricht · Auslandstätigkeit
Neue steuerfreie Kaufkraftzuschläge zum 01.01.2019
| Entsendet der Arbeitgeber Arbeitnehmer ins Ausland, kann er deren höhere Lebenshaltungskosten vor Ort durch die Zahlung eines Kaufkraftausgleichs abgelten. Das BMF hat die nach § 3 Nr. 64 S. 3 EStG steuerfreien Beträge für Taiwan und Teile der USA zum 01.01.2019 angepasst (BMF, Schreiben vom 14.01.2019, Az. IV C 5 ‒ S 2341/19/10001, Abruf-Nr. 206632 ). |
Weiterfühender Hinweis
- Die Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 44976975
Quelle: Ausgabe 02 / 2019 | Seite 19 | ID 45693970