03.08.2015 · Fachbeitrag · Auswärtstätigkeit
Keine Verpflegungsgelder innerhalb weitläufigem Werksgelände
| Arbeitgeber können an Arbeitnehmer, die vorübergehend auswärts von ihrer ersten Tätigkeitsstätte und ihrer Wohnung tätig sind, steuerfreie Verpflegungspauschalen zahlen. Der BFH hat klargestellt, dass das nicht innerhalb eines großräumigen Tätigkeitsgebiets gilt. |
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