· Fachbeitrag · Belegschaftsrabatte
Das sind die lohn- und umsatzsteuerlichen Regeln für die Abwicklung von Mitarbeiterrabatten
von Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn
| Arbeitgeber können Arbeitnehmern im Rahmen von Belegschafts-, Mitarbeiter- oder Personalrabatten kostenlos oder verbilligt Waren (bzw. Dienstleistungen) überlassen. Dafür winken steuerliche Vergünstigungen. LGP gibt Ihnen einen Überblick, wie Rabatte des eigenen Arbeitgebers, Konzernrabatte sowie Rabatte von Fremdfirmen bei der Lohnsteuer behandelt und in der Umsatzsteuer abgewickelt werden. |
Rabatte bei Abgabe aus eigener Produkt-/Leistungspalette
Gibt der Arbeitgeber Waren (bzw. Dienstleistungen) aus seiner Produkt-/Leistungspalette kostenlos oder verbilligt an seine Arbeitnehmer ab, wird der Rabatt durch § 8 Abs. 3 EStG steuerlich privilegiert. Neben dem
- pauschalen Bewertungsansatz von 96 Prozent des Endpreises des Arbeitgebers wird von dem danach noch verbleibenden geldwerten Vorteil
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