21.05.2015 · Fachbeitrag · Belegschaftsrabatte
Kein Arbeitslohn bei Rabatt durch Betriebsrat oder Benefit Card
| Ein Leser fragt: „Was ist im Hinblick auf die Neuregelung der Rabatte von dritter Seite zu beachten, wenn der Betriebs- bzw. Personalrat die Vergünstigungen verschafft? Gibt es Besonderheiten, wenn der Arbeitgeber seiner Belegschaft Vergünstigungen durch Zugang zum Mitarbeiterangebotsprogramm der Corporate benefits GmbH ermöglicht“? LGP hat StB Dipl. Finw. (FH) Michael Heuser, WTS Steuerberatungsges. mbH, Köln gefragt. |
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