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  • 29.06.2015 · Fachbeitrag · Betriebliche Altersversorgung

    Einmalzahlung an Witwe des Arbeitnehmers ist tarifbegünstigt

    | Stirbt ein Arbeitnehmer und hat der Ehegatte Anspruch auf das Versorgungskonto, das über Jahre im Rahmen der bAV angespart wurde, unterliegt die Einmalauszahlung an die Witwe der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG. Das hat das FG München rechtskräftig entschieden (FG München, Urteil vom 25.3.2015, Az. 1 K 2723/13, Abruf-Nr. 144772 ). |