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  • · Fachbeitrag · Betriebliche Altersversorgung

    Lohnsteuerliche Folgen der Ablösung einer Pensionszusage beim beherrschenden GGf

    | Das BMF hat zu den lohnsteuerlichen Auswirkungen des BFH-Urteils vom 18.08.2016 Stellung genommen. Es betrifft die Übernahme der Pensionszusage eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers (GGf) gegen Ablösungszahlung bei gleichzeitigem Wechsel des Durchführungswegs. |

     

    Schuldübernahme einer Pensionsverpflichtung durch einen Dritten

    Die Ablösung einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage führt zum Zufluss von Arbeitslohn beim beherrschenden GGf, wenn dieser verlangt, dass der Ablösungsbetrag zur Übernahme der Pensionsverpflichtung an einen Dritten gezahlt wird und der GGf nicht unter das Betriebsrentengesetz fällt (BFH, Urteil vom 18.08.2016, Az. VI R 18/13, Abruf-Nr. 189767).

     

    Hat der GGf jedoch kein Wahlrecht, den Ablösungsbetrag alternativ an sich auszahlen zu lassen, wird mit der Zahlung des Ablösungsbetrags an den Dritten der Anspruch des GGf auf die künftigen Pensionszahlungen (noch) nicht wirtschaftlich erfüllt. Arbeitslohn fließt in diesem Fall nicht zu, so der BFH.