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  • 05.05.2020 · Nachricht · Betriebliche Altersversorgung

    Sterbegeld aus einer Pensionskasse steuerpflichtig

    | Ein einmaliges Sterbegeld aus einer Pensionskasse ist nach § 22 Nr. 5 S. 1 EStG einkommensteuerpflichtig. Das gilt auch, wenn es mangels lebender Bezugsberechtigter nicht an die Bezugsberechtigten im Sinne des BetrAVG, sondern ersatzweise an die Erben gezahlt wird. Das entschied der BFH in einem Fall, in dem die Eltern nach dem Tod ihres Sohnes Sterbegeld aus einer Pensionskasse erhalten hatten. |