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  • · Fachbeitrag · Betriebliche Altersversorgung

    Überstunden effizient und kostengünstig in Betriebsrente verwandeln

    von Sandra Spiecker, Leiterin bAV Produkt-/Konzeptmanagement, HDI-Gerling, Köln

    | In vielen Unternehmen können Arbeitnehmer ihre auf den Kurzzeitkonten angesammelten Überstunden aus betrieblichen Gründen nicht abbauen. Die Auszahlung der Guthaben ist wegen der hohen Abgabenlast keine echte Alternative. Besser ist es, die Überstunden zugunsten einer betrieblichen Versorgungsanwartschaft umzuwandeln. |

    „Überlaufende“ Gleitzeitkonten und teure Auszahlung

    Viele Unternehmen erfassen die Überstunden ihrer Arbeitnehmer in Kurzzeitkonten. Die Arbeitnehmer sollen die Überstunden abbauen, sobald es die betrieblichen Belange zulassen. Doch gerade in konjunkturellen Hochphasen oder in Zeiten stabiler Auftragslage können Überstunden oft nicht abgebaut werden. Aber auch die Alternative, sich das Guthaben auszahlen zu lassen, ist nicht attraktiv. Denn die Auszahlung ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sozialabgabenpflichtig und beim Arbeitnehmer auch lohnsteuerpflichtig.

     

    • Beispiel

    Der ledige sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer A (Jahresgehalt: 36.000 Euro, Steuerklasse 1, kirchensteuerpflichtig 9 %, keine Kinder) leistet monatlich drei Überstunden à 50 Euro (1.800 Euro im Jahr).

    Auszahlung der Überstunden
    Auszahlung ohne Überstunden

    Kosten für Arbeitgeber

    Kosten für Arbeitgeber

    Überstunden

    37.800 Euro

    Überstunden

    36.000 Euro

    Sozialversicherung

    7.399,35 Euro

    Sozialversicherung

    7.047,00 Euro

    Das kommt beim Arbeitnehmer an

    Das kommt beim Arbeitnehmer an

    Steuern

    ./. 7.001,67 Euro

    Steuern

    ./. 6.434,90 Euro

    Sozialversicherung

    ./. 7.834,05 Euro

    Sozialversicherung

    ./. 7.461,00 Euro

    Jahresnettogehalt

    22.964,28 Euro

    Jahresnettogehalt

    22.104,10 Euro

    Die Auszahlung der Überstunden von 1.800 Euro im Jahr wirkt sich bei A nur mit 860,18 Euro netto mehr aus (22.964,28 ./. 22.104,10 Euro). Beim Arbeitgeber erhöhen sich die Sozialversicherungsbeiträge um 352,35 Euro (7.399,35 Euro ./. 7.047,00 Euro). Hinzu kommen für ihn die Umlagen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U1), im Mutterschutz (U2) sowie für das Insolvenzgeld (U3).