· Fachbeitrag · Betriebseinnahmen
BVerfG muss über Versteuerung von Haustarifen entscheiden
| Das BVerfG wird sich mit der Frage befassen, wie Versicherungsvertreter vergünstigte Haustarife versteuern müssen, die sie anstelle einer Provision bei Abschluss eigener Sach- und Lebensversicherungen erhalten. |
Nach Ansicht des BFH muss ein Vertreter diesen geldwerten Vorteil als Betriebseinnahme versteuern (Urteil vom 21.4.2010, Az: X R 43/08; Abruf-Nr. 102222). Die dagegen gerichtete Beschwerde des Vertreters zum BVerfG trägt das Aktenzeichen: 2 BvR 2421/10.
PRAXISHINWEIS | Betroffene sollten in gleichgelagerten Fällen Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen, sich auf das Aktenzeichen beim BVerfG beziehen und Ruhen des Verfahrens beantragen. |
Quelle: Ausgabe 07 / 2011 | Seite 110 | ID 27888370