· Fachbeitrag · Betriebsprüfung
Beschleunigung der Betriebsprüfung ab 2025 ‒ das sind die Neuerungen für die Praxis
von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, Rödl & Partner, München
| Das DAC 7-Umsetzungsgesetz reformiert die Rahmenbedingungen für Außenprüfungen der Finanzverwaltung ab 2025. Vorrangig geht es um die Modernisierung und Beschleunigung von Betriebsprüfungen, aber auch um mehr Transparenz. Der folgende Beitrag fasst die Neuerungen für Sie zusammen. |
Die neuen Prüfungsgrundsätze
Bisher war in § 199 Abs. 2 AO geregelt, dass der Steuerpflichtige während der Außenprüfung über die festgestellten Sachverhalte und die möglichen steuerlichen Auswirkungen zu unterrichten ist, wenn dadurch Zweck und Ablauf der Prüfung nicht beeinträchtigt werden. Nun sollen regelmäßige Gespräche stattfinden. Das soll mehr Transparenz zwischen der Finanzverwaltung und dem Steuerpflichtigem schaffen, zur schnelleren Klärung steuerlicher Sachverhalte beitragen und damit zu einem zeitnäheren Abschluss der Außenprüfung führen.
Es können nun auch verbindliche Rahmenbedingungen zwischen Verwaltung und dem geprüften Unternehmen vereinbart werden. Dies gilt z. B. für die
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