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  • · Nachricht · Betriebsveranstaltung

    110-Euro-Freibetrag statt Freigrenze für Betriebsveranstaltungen

    | Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2014 dem Zollkodexanpassungsgesetz - auch Jahressteuergesetz 2015 genannt - ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses zugestimmt (BR-Drucks. 592/14). Wichtig für Arbeitgeber sind insbesondere die Änderungen bei den Betriebsveranstaltungen. |

     

    Für die Aufwendungen pro teilnehmenden Arbeitnehmer gilt künftig ein Freibetrag von 110 Euro. Vorteil gegenüber der bisherigen 110-Euro-Freigrenze: Selbst bei höheren Aufwendungen bleiben 110 Euro pro Arbeitnehmer für zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr steuerfrei. Als Aufwendungen gelten die „Kosten, die der Arbeitgeber gegenüber Dritten für den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung aufwendet“. Erstattete Reisekosten werden nicht eingerechnet. Positiv ist auch, dass weiterhin Betriebsveranstaltungen einzelner Abteilungen begünstigt sind (BR-Drucks. 18/3441; Abruf-Nr. 143558). 

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 43136136