· Fachbeitrag · Betriebsveranstaltung
BMF-Schreiben verschärft die gesetzliche Neuregelung für Betriebsveranstaltungen
von StB Dipl. Finw. (FH) Michael Heuser, WTS Steuerberatungsges. mbH, Köln
| Die steuerlichen Vergünstigungen für Betriebsveranstaltungen wurden zum 1. Januar 2015 neu geregelt (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG). Positiv ist die Umwandlung der bisherigen Freigrenze in einen Freibetrag, sodass Aufwendungen bis 110 Euro grundsätzlich steuerfrei bleiben. Negativ ist die Einbeziehung der Kosten für den äußeren Rahmen. Die gesetzliche Regelung ließ viele Fragen offen, die die Finanzverwaltung nun beantwortet, wenn auch nicht immer im erhofften Sinne. Arbeitgeber sollten die neuen Grundsätze dringend bei der Planung ihrer Weihnachtsfeier berücksichtigen. |
Das versteht man unter einer Betriebsveranstaltung
Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter. Es ist unerheblich, ob die Veranstaltung der Arbeitgeber oder der Personalrat bzw. Betriebsrat durchführt. Begünstigt ist die Veranstaltung nur, wenn sie allen Arbeitnehmern des Unternehmens oder einer Organisationseinheit - wie Standort, Bereich oder Abteilung - offen steht (BMF, Schreiben vom 14.10.2015, Az. IV C 5 - S 2332/15/10001, Abruf-Nr. 145573, Tz. 4 Buchst. b). Veranstaltungen für bestimmte Personenkreise sind aus steuerlicher Sicht keine Betriebsveranstaltungen.
Wichtig | Das BMF stellt klar, dass eine Betriebsveranstaltung dann vorliegt,
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