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  • 27.11.2015 · Fachbeitrag · Betriebsveranstaltung

    Firmenjubiläum: Betriebs- oder Werbeveranstaltung?

    | Unter welchen Umständen können die Kosten für eine Feier aus Anlass eines Firmenjubiläums auch unter Werbeaufwand verbucht werden, sodass bei den teilnehmenden Arbeitnehmern kein Arbeitslohn vorliegt? Mit dieser interessanten Abgrenzungsfrage befasst sich nun der BFH. |