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  • 25.07.2018 · Nachricht · Betriebsveranstaltung

    Kosten für Eventagentur gehören in Bemessungsgrundlage

    | Die Kosten für eine professionelle Eventagentur, die eine betriebliche Veranstaltung organisiert, sind für Arbeitnehmer nach § 40 Abs. 1 EStG sowie für Kunden in die Bemessungsgrundlage nach § 37b Abs. 1 EStG einzubeziehen. So sieht es jedenfalls das FG Köln. Jetzt ist der BFH am Zug (Az. beim BFH: VI R 13/18). |