· Fachbeitrag · Betriebsveranstaltung
So profitieren Unternehmen von der neuen Berechnungsart des FG Düsseldorf
| Bei Lohnsteuerprüfungen gilt ein strenger Blick des Prüfers stets den Betriebsveranstaltungen. Betragen die Kosten der Veranstaltung je Teilnehmer nämlich mehr als 110 Euro, wird Lohnsteuer fällig und der Vorsteuerabzug kippt. Manchem Unternehmen kann in einem solchen Fall eine aktuelle Entscheidung des FG Düsseldorf helfen, die nachteiligen Steuerfolgen zu vermeiden. |
FG Düsseldorf berechnet Kosten je Teilnehmer anders
Bei der Ermittlung der Pro-Kopf-Kosten einer Betriebsveranstaltung gehen die Lohnsteuerprüfer rigoros vor. Sie kürzen die Gesamtkosten der Veranstaltung durch die tatsächlichen Teilnehmer. Nahmen weniger Gäste als geplant teil, hatte das bisher keine Auswirkung auf die Gesamtkosten.
Das ändert sich nun. Das FG Düsseldorf hat nämlich klargestellt, dass die Gesamtkosten zu kürzen sind, wenn nicht alle angemeldeten Teilnehmer an der Veranstaltung teilnehmen (Urteil vom 17.1.2011, Az: 11 K 908/10 L; Abruf-Nr. 111545; Az. des BFH: VI R 7/11). Das hat gravierende Auswirkungen.
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