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  • · Nachricht · Betriebsveranstaltung

    Spitzenverbände fordern vom BMF Klarstellung zu Praxisfragen

    | Die acht Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft haben das BMF zu einer Diskussion und Klarstellung von Fragen aufgefordert, die sich in der Praxis aufgrund der neuen lohnsteuerlichen Regelungen zu Betriebsveranstaltungen stellen. Es geht um die Zahl der Teilnehmer und dabei insbesondere um die Behandlung der Kosten für Speisen für nicht erschienene Teilnehmer, den Begriff der Zuwendung und die Zurechnung interner Kosten. |

     

    • So wäre es aus Sicht der 8er-Runde erstrebenswert, den Begriff der teilnehmenden Mitarbeiter im Sinne des Gesetzes zu definieren.

     

    • Wichtig wäre zudem eine Klarstellung, wie Kosten für Speisen für „No shows“ zu behandeln sind; also Kosten, die für Arbeitnehmer entstanden sind, die sich zwar zu einer Betriebsveranstaltung angemeldet haben aber tatsächlich nicht erschienen sind.

     

    • Ein weiteres typisches Praxisproblem betrifft den Begriff der Zuwendung und eine Klarstellung hinsichtlich interner Kosten. Die Aufwendungen für den „äußeren Rahmen“, die „nur zu einer abstrakten Bereicherung des Arbeitnehmers führen“, seien zu umfassend definiert und erfassten auch Kosten, die in keiner Weise eine „Bereicherung“ des Arbeitnehmers darstellen. Dazu zählen insbesondere Kosten, die aus gesetzlichen Auflagen erwachsen (z. B. die Kosten für anwesende Sanitäter) oder Stornokosten.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Das Schreiben vom 1. Juni 2016 mit Beispielen und weiteren Details finden Sie auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 186322.
    Quelle: ID 44090494