· Fachbeitrag · Betriebsveranstaltungen
So behandeln Unternehmen Betriebsveranstaltungen mit verbundenen Unternehmen richtig
| Bei Betriebsveranstaltungen wie z. B. Weihnachtsfeiern oder Firmenjubiläen laden Unternehmen vielfach auch die Arbeitnehmer organschaftlich verbundener Tochtergesellschaften ein und übernehmen die Kosten hierfür. LGP erläutert, wie das einladende Unternehmen die Aufwendungen für die Konzernmitarbeiter steuerlich richtig behandelt. |
Lohnsteuerliche Behandlung der Konzern-Betriebsveranstaltungen
Die steuerlichen Vergünstigungen für Betriebsveranstaltungen lassen sich auch bei Konzern-Betriebsveranstaltungen nutzen. Die Finanzverwaltung lässt es zu, dass Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen für lohnsteuerliche Zwecke wie eigene Mitarbeiter behandelt werden, wenn alle Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens eingeladen sind.
Daher kann das einladende Unternehmen für eine Konzern-Betriebsveranstaltung
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