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  • · Fachbeitrag · Dienstwagen

    Bemessung der Fahrzeugüberlassung bei Leasing-Sonderzahlung

    | Ermittelt der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung eines geleasten Dienstwagens mittels Fahrtenbuchmethode, kann er eine Sonderzahlung über die Laufzeit des Leasingvertrags verteilen, entschied das FG Berlin-Brandenburg. Das letzte Wort hat aber der BFH. |

     

    Hintergrund | Im Streitfall hatte der Arbeitgeber die Sonderzahlung im Zahlungszeitpunkt über einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten gebucht. Damit ist sie nur anteilig in den Kilometersatz von 1,08 Euro geflossen, mit dem der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung ermittelt wurde. Das Finanzamt rechnete die Sonderzahlung trotz der bilanzmäßigen Abgrenzung voll in die Gesamtkosten und ermittelte so einen Kilometersatz von 1,57 Euro. Das FG sprach sich im Sinne des Arbeitgebers für die nur anteilige Berücksichtigung aus, da es allein auf dessen wirtschaftlichen Aufwand ankäme (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.12.2013, Az. 9 K 9224/10; Abruf-Nr. 142407).

     

    PRAXISHINWEIS | Der BFH prüft die Entscheidung (Revision Az. VI R 27/14). Interessant wird sein Urteil auch für Arbeitgeber, die den Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln und die Sonderzahlung in voller Höhe absetzen.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2014 | Seite 145 | ID 42868230

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