· Fachbeitrag · Dienstwagen
BFH: Auch individuelle Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern den geldwerten Vorteil
| Haben Arbeitgeber und -nehmer vereinbart, dass sich der Arbeitnehmer an den Kosten des Dienstwagens beteiligt, mindert diese Zuzahlung den lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Der BFH hat jetzt entschieden, dass das auch für individuelle Zuzahlungen wie z. B. selbst getragene Benzinkosten gilt. Damit hat er sich gegen die Finanzverwaltung positioniert. Noch ist nicht klar, wie die Finanzverwaltung auf die Urteile reagiert und welche Korrekturmöglichkeiten es geben wird. Arbeitgeber können aber zumindest für die Zukunft die Weichen für Optimierungen stellen. |
Pauschale und individuelle Zuzahlungen des Arbeitnehmers
Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung, d. h. für private Fahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit, eines betrieblichen Kfz ein pauschales Nutzungsentgelt oder einen an den gefahrenen Kilometern ausgerichteten Betrag, mindert dies den geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung. Das war schon bisher unstreitig.
Individuelle nutzungsabhängige Kfz-Kosten sind abziehbar
Nach Ansicht der Finanzverwaltung liegt allerdings kein Nutzungsentgelt vor, wenn der Arbeitnehmer einzelne nutzungsabhängige Kfz-Kosten trägt, wie z. B. Kraftstoffkosten, Versicherungsbeiträge, Kosten für Wagenwäsche (BMF, Schreiben vom 19.04.2013, Az. IV C 5 - S 2334/11/10004, Abruf-Nr. 131337).
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