· Fachbeitrag · Dienstwagen
Dienstwagen für Arbeitnehmer: So lassen sich aktuelle Praxisfragen lösen l- Teil 1
von StB Dipl.-Finw. (FH) Volker Grasmück, Walsheim
| Die Überlassung von Dienstwagen an Arbeitnehmer steht regelmäßig im Fokus von Betriebsprüfungen und Lohnsteuer-Außenprüfungen. Arbeitgeber müssen sich im Vorhinein gut wappnen. Dazu müssen sie nicht nur gesetzliche Regeln beachten, sondern auch Verwaltungsanweisungen und die Rechtsprechung der Finanzgerichte. LGP erläutert in einer Beitragsreihe, wie sich aktuelle Praxisfragen bei der Dienstwagenbesteuerung lösen lassen. Los geht es in dieser Ausgabe mit drei Fällen bei der Nutzung des Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit. |
Einzelbewertung für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte
Nutzt der Arbeitnehmer den Dienstwagen für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte (1. TSt), entsteht ohne Führung eines Fahrtenbuchs neben der Besteuerung der Privatnutzung (monatlich 1 Prozent des Bruttolistenpreises [BLP]) ein zusätzlicher monatlicher Vorteil von 0,03 Prozent des BLP je Entfernungskilometer. Ausgehend vom Tageswert von 0,002 Prozent wird dabei unterstellt, dass der Arbeitnehmer seine 1. TSt an 15 Tagen im Monat aufsucht.
Ist der Arbeitnehmer mitunter im Außendienst oder an anderen betrieblichen Einrichtungen tätig, sucht er seine 1. TSt ggf. an weniger als 15 Tagen auf. Damit versteuert er einen zu hohen geldwerten Vorteil. In dem Fall ist eine Einzelbewertung mit 0,002 Prozent je tatsächlich durchgeführter Fahrt zulässig (BMF, Schreiben vom 01.04.2011, Az. VI C 5 - S 2334/08/10010, Abruf-Nr. 111257). Hierzu muss der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber kalendermonatlich und fahrzeugbezogen schriftlich erklären, an welchen Tagen (mit Datumsangabe) er den Dienstwagen für die Fahrten zur 1. TSt genutzt hat.
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