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  • · Nachricht · Dienstwagen

    Dienstwagen mit Fahrer: Bestimmte Fahrten sind Leerfahrten

    | Bei der Gestellung eines Dienstwagens samt Fahrer war bisher ungeklärt: Muss der Fahrer einen geldwerten Vorteil versteuern, wenn er den Arbeitnehmer an dessen Wohnung absetzt und mit dem Wagen zu sich nach Hause fährt? Die Antwort kommt vom BMF. Sie lautet „Nein“. |

     

    Bei Alleinfahrten zwischen der Wohnung des Dienstwagennutzers und der des Fahrers handelt es sich um Leerfahrten im Sinne von H 8.1 (9-10) „Leerfahrten“ LStH. Diese sind der dienstlichen Kfz-Nutzung zuzurechnen. Der Fahrer muss für solche Fahrten keinen geldwerten Vorteil versteuern (BMF, Schreiben vom 04.04.2018, Az. IV C 5 ‒ S 2334/18/1001, Rz. 34, Abruf-Nr. 200661).

     

    PRAXISHINWEIS | Arbeitgeber, die diese Leerfahrten bisher der Lohnsteuer unterworfen haben, sollten ihre Arbeitnehmer auf die Ansicht der Finanzverwaltung hinweisen. Sie sollten ihnen raten, sich bisher zu viel gezahlte Steuern in ihrer Einkommensteuererklärung zurückzuholen.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Beitrag „Dienstwagen mit Chauffeur: BMF lässt Alternativen für die Berechnung des geldwerten Vorteils zu“, LGP 9/2014, Seite 153 → Abruf-Nr. 42848989
    Quelle: Ausgabe 05 / 2018 | Seite 73 | ID 45244246