· Fachbeitrag · Dienstwagen
Elektrofahrzeuge: BMF beschert unterschied-liche Berechnungen für Lohn- und Umsatzsteuer
von StB Dipl.-Finw. (FH) Michael Heuser, WTS Steuerberatungsges. mbH, Köln
| Ein Dienstwagen darf meist vom Arbeitnehmer auch privat genutzt werden. Das zieht weitreichende lohn- und umsatzsteuerliche Konsequenzen beim Arbeitgeber nach sich. Zwei BMF-Schreiben vom 5. Juni 2014 führen bei Elektrofahrzeugen zu Unterschieden in den Bemessungsgrundlagen. Das stellt die Lohnbuchhaltung auf den Kopf. Eine Steuervereinfachung scheint weit verfehlt. „LGP“ zeigt die Grundsätze der neuen Berechnung mit einem zusammenfassenden Musterfall. |
Neue Grundsätze zur Dienstwagenbesteuerung
Am 5. Juni hat das BMF gleich zwei neue Schreiben erlassen:
- 1. Vorsteuerabzug und Umsatzsteuer bei (teil)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen: BMF, Schreiben vom 5.6.2014, Az. IV D 2 - S 7300/07/10002:001; Abruf-Nr. 142112 (in Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) übernommen).
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