· Fachbeitrag · Dienstwagen
Fahrzeugüberlassung mit Barlohnumwandlung ‒ diese Details müssen Arbeitgeber kennen
von Steuerberater Volker Grasmück, Walsheim
| Das Thema Fahrzeugüberlassung mit Barlohnumwandlung rückt immer mehr in den Fokus des Lohnsteuerrechts. Erfahren Sie daher, worauf bei einer Fahrzeugüberlassung mit Barlohnumwandlung zu achten ist und wann sie sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer lohnt. |
Überlassung eines Dienstwagens mit Barlohnumwandlung
Die wichtigste Frage zum Einstieg: Kann Barlohn aus steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht umgewandelt werden unter gleichzeitiger Überlassung eines Dienstwagens? Die Antwort lautet: Ja.
Aus lohnsteuerrechtlicher Sicht war die Umwandlung bisher schon unproblematisch. Aber die Sozialversicherungsträger waren viele Jahre der Ansicht, eine aus der Umwandlung von Bar- in Sachlohn resultierende Minderung der Bemessungsgrundlage für die SV-Beiträge wäre nicht möglich. Im Jahr 2010 haben sie sich jedoch darauf verständigt, der Rechtsprechung des BSG zu folgen. Somit mindert sich bei Überlassung eines Dienstwagens mit Barlohnumwandlung die beitragsrechtliche Bemessungsgrundlage (Spitzenorganisationen der Sozialversicherung, Besprechungsergebnis vom 02./03.11.2010, Abruf-Nr. 191423, BSG, Urteil vom 02.03.2010, Az. B 12 R 5/09, Abruf-Nr. 100819).
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