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    Höhere Förderung für Elektro-Fahrzeuge

    | Mit der geänderten Förderrichtlinie zur „Innovationsprämie“ (Abruf-Nr. 216835 ) wurde ab dem 08.07.2020 im bestehenden System des sog. Umweltbonus der Bundesanteil befristet bis 31.12.2021 verdoppelt. Der Herstelleranteil bleibt unberührt. Von der „Innovationsprämie“ können ‒ auch rückwirkend ‒ gekaufte oder geleaste Fahrzeuge profitieren: Neue Fahrzeuge, die nach dem 03.06.2020 und bis einschl. zum 31.12.2021 erstmalig zugelassen werden. Junge Gebrauchte, deren Erstzulassung nach dem 04.11.2019 und die Zweitzulassung nach dem 03.06.2020 und bis zum 31.12.2021 erfolgt. |

     

    • Übersicht für Fahrzeuge bis 40.000 Euro Nettolistenpreis
    Bundesanteil
    Herstelleranteil
    Kaufprämie

    Batteriefahrzeug

    6.000 Euro

    (bisher 3.000 Euro)

    3.000 Euro

    9.000 Euro

    (bisher 6.000 Euro)

    Plug-In-Hybrid

    4.500 Euro

    (bisher 2.250 Euro)

    2.250 Euro

    6.750 Euro

    (bisher 4.500 Euro)

     
    • Übersicht für Fahrzeuge über 40.000 Euro Nettolistenpreis
    Bundesanteil
    Herstelleranteil
    Kaufprämie

    Batteriefahrzeug

    5.000 Euro

    (bisher 2.500 Euro)

    2.500 Euro

    7.500 Euro

    (bisher 5.000 Euro)

    Plug-In-Hybrid

    3.750 Euro

    (bisher 1.875 Euro)

    1.875 Euro

    5.625 Euro

    (bisher 3.750 Euro)

     

     

    Ein Antrag auf Förderung durch die „Innovationsprämie“ ist bis einschl. zum 31.12.2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich.

    Quelle: ID 46696198