Kein Entzug des Dienstwagens sofort nach Kündigung
| Eine Vertragsklausel ist unwirksam, die den sofortigenentschädigungslosen Entzug der Privatnutzung des Firmenwagensvorsieht, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt und der Arbeitnehmervon der Arbeitsleistung freigestellt wird. |