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  • 04.02.2014 · Fachbeitrag · Dienstwagen

    Kein steuerpflichtiger Vorteil bei untersagter Privatnutzung

    | Der BFH hat nochmals bestätigt: Für die Nutzung eines Dienstwagens ist kein geldwerter Vorteil aus einer Privatnutzung zu versteuern, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung untersagt hat. |