· Fachbeitrag · Dienstwagen
Keine steuerfreien Reisekosten für dienstliche Fahrten mit dem Dienstwagen
von StB Andreas Müller, PricewaterhouseCoopers, München
| Das FG Berlin-Brandenburg hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Arbeitnehmer in seiner Einkommensteuererklärung Werbungskosten für Dienstfahrten abziehen darf, die er mit einem Dienstwagen durchgeführt hat, an dessen Kosten er über eine Gehaltsumwandlung und ein Nutzungsentgelt beteiligt war. Für den Arbeitgeber hat dieses Urteil Auswirkungen auf die Erstattung von - nicht immer steuerfreien - Reisekosten. |
Gehaltungsumwandlung und Benzinkostenpauschale
Im Urteilsfall stellte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur Verfügung, der sowohl für dienstliche als auch für private Fahrten bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte verwendet werden durfte. Den geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung und der Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte versteuerte er pauschal mit 1 Prozent bzw. 0,03 Prozent (§ 8 Abs. 2 S. 2 ff EStG). Das Besondere in dem Fall:
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarten eine Gehaltsumwandlung in Höhe der Leasing-Raten und der Umsatzsteuer aus dem geldwerten Vorteil.
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