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  • 03.05.2017 · Nachricht · Dienstwagen

    Listenpreis auch für Sonderausstattung

    | Für die Ermittlung des geldwerten Vorteils aus einer Pkw-Überlassung wird der Brutto-Listenpreis als Bemessungsgrundlage der Ein-Prozent-Regelung zugrunde gelegt. Zum Brutto-Listenpreis zählen alle Ausstattungsmerkmale, für die der Hersteller am Stichtag eine Preisempfehlung angibt. Das hat das FG Hessen für „Sonderausstattungen“ klargestellt. |