01.06.2015 · Fachbeitrag · Dienstwagen
Nutzung während der Freistellungsphase der Altersteilzeit
| Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Privatnutzung eines Dienstwagens, ohne einen Widerrufsvorbehalt oder eine Rücknahmemöglichkeit zu regeln, um den Vertrag an eine Altersteilzeit anzupassen, gilt die Dienstwagenvereinbarung auch in der Freistellungsphase. Das ist das Resümee eines Urteils des LAG Rheinland-Pfalz. |
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