· Fachbeitrag · Dienstwagen
So können Arbeitgeber die staatliche Förderung der Elektromobilität nutzen
von StB Dipl. Finw. (FH) Michael Heuser, WTS Steuerberatungsges. mbH, Köln
| Deutschland verfolgt das umweltpolitische Ziel, den CO2-Ausstoß bis 2020 um bis zu 40 Prozent zu senken. Bei Kraftfahrzeugen sollen durch Kaufpreiszuschüsse, Befreiung von der Kfz-Steuer sowie durch lohnsteuerliche Privilegien Anreize geschaffen werden. Für E-Bikes gelten ebenfalls lohnsteuerliche Vereinfachungen. LGP erläutert, wie Arbeitgeber davon profitieren. |
Direkte Förderungen für Arbeitgeber
Schafft der Arbeitgeber als Dienstwagen für seine Arbeitnehmer Elektro- oder Hybrid-Fahrzeuge an, winken ihm Kaufpreiszuschüsse (Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen, Abruf-Nr. 187258):
Fahrzeugart | Typisierung | Kaufprämie |
| Ausschließlich mit einem Elektroantrieb ausgestattet anstelle eines Verbrennungsmotors (Kennziffer 0004 und 0015 im Feld 10 der Zulassungsbescheinigung) | 4.000 Euro |
| Mit Hybridantrieb, dessen Akkumulator sowohl über den Verbrennungsmotor als auch am Stromnetz geladen werden kann (Kennziffer 0016 bis 0019 und 0025 bis 0031 im Feld 10 der Zulassungsbescheinigung) | 3.000 Euro |
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