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  • · Fachbeitrag · Dienstwagen

    So können Arbeitgeber die staatliche Förderung der Elektromobilität nutzen

    von StB Dipl. Finw. (FH) Michael Heuser, WTS Steuerberatungsges. mbH, Köln

    | Deutschland verfolgt das umweltpolitische Ziel, den CO2-Ausstoß bis 2020 um bis zu 40 Prozent zu senken. Bei Kraftfahrzeugen sollen durch Kaufpreiszuschüsse, Befreiung von der Kfz-Steuer sowie durch lohnsteuerliche Privilegien Anreize geschaffen werden. Für E-Bikes gelten ebenfalls lohnsteuerliche Vereinfachungen. LGP erläutert, wie Arbeitgeber davon profitieren. |

    Direkte Förderungen für Arbeitgeber

    Schafft der Arbeitgeber als Dienstwagen für seine Arbeitnehmer Elektro- oder Hybrid-Fahrzeuge an, winken ihm Kaufpreiszuschüsse (Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen, Abruf-Nr. 187258):

     

    Fahrzeugart
    Typisierung
    Kaufprämie
    • Elektrofahrzeug

    Ausschließlich mit einem Elektroantrieb ausgestattet anstelle eines Verbrennungsmotors (Kennziffer 0004 und 0015 im Feld 10 der Zulassungsbescheinigung)

    4.000 Euro

    • Plug-In-Hybrid-Fahrzeug

    Mit Hybridantrieb, dessen Akkumulator sowohl über den Verbrennungsmotor als auch am Stromnetz geladen werden kann (Kennziffer 0016 bis 0019 und 0025 bis 0031 im Feld 10 der Zulassungsbescheinigung)

    3.000 Euro