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  • 30.09.2013 · Fachbeitrag · Dienstwagen

    Umsatzsteuerfalle beim Dienstwagen für Arbeitnehmer im Ausland

    | Überlässt der Arbeitgeber einem im Ausland wohnenden Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur privaten Nutzung, muss er seit dem 30. Juni 2013 die Fahrzeugüberlassung umsatzsteuerlich dort erfassen, wo der Berechtigte wohnt. Lebt der Arbeitnehmer im Ausland, muss sich der Arbeitgeber im Ausland registrieren und die Überlassung nach ausländischen Recht versteuern. |