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  • · Fachbeitrag · Dienstwagen/Umsatzsteuer

    EuGH zur Umsatzsteuer bei Dienstwagenüberlassung ohne Eigenbeteiligung

    von Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn

    | Der EuGH hat zur Umsatzsteuer bei Dienstwagenüberlassung ohne Eigenbeteiligung in einem grenzüberschreitenden Fall entschieden. Der folgende Beitrag ordnet die Entscheidung ein. |

     

    Dienstwagenüberlassung und deutsches Umsatzsteuerrecht

    Nach deutschem Umsatzsteuerrecht wird eine Dienstwagenüberlassung als entgeltlicher Leistungsaustausch angesehen. Das gilt unabhängig davon, ob diese mit oder ohne Eigenbeteiligung des Arbeitnehmers erfolgt (Abschn. 15.23 Abs. 8 UStAE). Als Ort dieses Umsatzes gilt umsatzsteuerlich der Wohnsitz des Mitarbeiters (§ 3a Abs. 3 Nr. 2 S. 3 UStG).

     

    Die Dienstwagenüberlassungsfälle beim EuGH

    Im Fall vor dem EuGH hatte der im Ausland (Luxemburg) ansässige Arbeitgeber, dem kein Vorsteuerabzug zustand, seinen in Deutschland wohnenden Mitarbeitern

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