· Fachbeitrag · Dienstwagen/Umsatzsteuer
EuGH zur Umsatzsteuer bei Dienstwagenüberlassung ohne Eigenbeteiligung
von Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn
| Der EuGH hat zur Umsatzsteuer bei Dienstwagenüberlassung ohne Eigenbeteiligung in einem grenzüberschreitenden Fall entschieden. Der folgende Beitrag ordnet die Entscheidung ein. |
Dienstwagenüberlassung und deutsches Umsatzsteuerrecht
Nach deutschem Umsatzsteuerrecht wird eine Dienstwagenüberlassung als entgeltlicher Leistungsaustausch angesehen. Das gilt unabhängig davon, ob diese mit oder ohne Eigenbeteiligung des Arbeitnehmers erfolgt (Abschn. 15.23 Abs. 8 UStAE). Als Ort dieses Umsatzes gilt umsatzsteuerlich der Wohnsitz des Mitarbeiters (§ 3a Abs. 3 Nr. 2 S. 3 UStG).
Die Dienstwagenüberlassungsfälle beim EuGH
Im Fall vor dem EuGH hatte der im Ausland (Luxemburg) ansässige Arbeitgeber, dem kein Vorsteuerabzug zustand, seinen in Deutschland wohnenden Mitarbeitern
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig