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  • · Nachricht · Doppelbesteuerungsabkommen

    BMF zur Besteuerung des Arbeitslohns nach DBA

    | Das BMF hat das bisherige Schreiben zur Besteuerung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vom 12.11.2014 überarbeitet und durch das Schreiben vom 03.05.2018 ersetzt. Das BMF hat es an die aktuellen Entwicklungen in der OECD und der Rechtsprechung sowie die zwischenzeitlich eingetretene Rechtsänderungen angepasst. |

     

    Aktualisiert hat das BMF u. a. folgende Bereiche (BMF, Schreiben vom 03.05.2018, Az. IV B 2 ‒ S 1300/08/10027, Abruf-Nr. 201303):

    • Besteuerungsrecht für Betriebsrenten und Ruhegehälter (Rz. 21)
    • Zuordnung des Besteuerungsrechts bei einer gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung (Rz. 161 und 162)
    • Aufteilung des Arbeitslohns, der nicht direkt der inländischen oder ausländischen Tätigkeit zugeordnet werden kann (Rz. 209)
    • Abfindungen wegen Beendigung des Dienstverhältnisses an Mitarbeiter mit Auslandswohnsitz gemäß § 50d Abs. 12 EStG (Rz. 220 bis 233)
    • Erdienungsprinzip für Auszahlungen aus einem Arbeitszeitkonto (Rz. 269)
    • Zuordnung von Steuerberatungskosten zur Auslands- und Inlandstätigkeit (Rz. 303 und 304)
    Quelle: Ausgabe 06 / 2018 | Seite 91 | ID 45313894