13.08.2019 · Nachricht · Doppelbesteuerungsabkommen
DBA-Frankreich: Besteuerungsrecht bei Dienstreisen ins Ausland
| Maßgeblich für die Bestimmung eines Staats als Tätigkeitsstaat, dem nach Art. 13 Abs. 1 S. 1 DBA-Frankreich das ausschließliche Recht zur Besteuerung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zusteht, ist allein der Ort der Arbeitsausübung des Arbeitnehmers. Dagegen steht nach Art. 18 DBA-Frankreich dem Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers das Recht zu, die Einkünfte aus einer in Drittstaaten ausgeübten nichtselbstständigen Arbeit zu besteuern. Das hat der BFH für Dienstreisen klargestellt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig