· Fachbeitrag · Doppelte Haushaltsführung
Familienheimfahrten mit Dienstwagen
| Bei wöchentlichen Heimfahrten anlässlich einer doppelten Haushaltsführung scheidet ein Werbungskostenabzug für die Fahrtkosten aus, wenn der Arbeitnehmer ein vom Arbeitgeber überlassenes Fahrzeug nutzt. Das hat das FG Schleswig-Holstein klargestellt. |
Begründung: Aus Vereinfachungsgründen hat der Gesetzgeber bei Familienheimfahrten anlässlich einer doppelten Haushaltsführung einerseits auf die Zurechnung von Einnahmen verzichtet, andererseits auch einen Werbungskostenabzug in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 6 EStG ausgeschlossen (Urteil vom 29.9.2010, Az: 5 K 117/10; Abruf-Nr. 113149).
Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 181 | ID 29735470