· Fachbeitrag · Doppelte Haushaltsführung
Familienheimfahrten: Wie lassen sich Taxikosten zum Bahnhof oder Flughafen steuerfrei erstatten?
| Arbeitnehmer, die beruflich bedingt einen doppelten Haushalt führen, fahren häufig mit dem Taxi zum Bahnhof oder Flughafen, um von dort zum Hauptwohnsitz bzw. zum auswärtigen Arbeitsort zu gelangen. In der Praxis stellt sich dann die Frage, ob der Arbeitgeber diese Taxifahrten lediglich in Höhe der Entfernungspauschale oder in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten laut Taxi-Quittung steuerfrei erstatten kann.
Grundsatz: Erstattung der Entfernungspauschale
Auch für die wöchentliche Familienheimfahrt im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung gibt es grundsätzlich die Entfernungspauschale. Arbeitgeber können 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der einfachen Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem auswärtigen Beschäftigungsort steuerfrei erstatten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG).
Wichtig | Die Begrenzung der Entfernungspauschale auf jährlich 4.500 Euro gilt im Fall der wöchentlichen Familienheimfahrt nicht. Der Arbeitgeber kann daher dem Arbeitnehmer die Aufwendungen im Rahmen der Entfernungspauschale unbegrenzt erstatten. Das ist auch zeitlich unbegrenzt möglich.
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