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  • 05.03.2013 · Fachbeitrag · Doppelte Haushaltsführung

    Stellplatz- und Garagenkosten bei doppelter Haushaltsführung

    | Aufwendungen für die Anmietung einer Garage oder eines Pkw-Stellplatzes am Beschäftigungsort bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung sind als Werbungskosten ansetzbar bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei erstattungsfähig, wenn die Anmietung notwendig ist. So lautet das Resümee einer Entscheidung des BFH. |