· Fachbeitrag · Doppelte Haushaltsführung
Welche Kosten sind bei der 1.000-Euro-Grenze zu berücksichtigen? ‒ Zwei Fragen sind derzeit offen
von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München
| Die 1.000-Euro-Grenze gilt nur für die Unterkunftskosten der Zweitwohnung im Inland. Dazu gehören insbesondere Miete, Betriebskosten, Reinigung und Rundfunkgebühren. Möbel, Einrichtungsgegenstände und Hausrat gehören nicht mehr dazu. Derzeit sind Revisionsverfahren zu der Frage anhängig, ob die Kosten für einen separat angemieteten Stellplatz und die Zweitwohnungssteuer unter die 1.000-Euro-Grenze fallen. Ein Überblick. |
Das sind die Spielregeln bei der doppelten Haushaltsführung
Bei Vorliegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung können neben den Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Umzugskosten auch die nachgewiesenen Kosten für die Zweitwohnung bis zu 1.000 Euro monatlich vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.
Als Zweitwohnung gilt nicht nur eine Mietwohnung, sondern auch ein Hotelzimmer, ein möbliertes Zimmer oder eine Baracke auf einer Baustelle.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig