· Fachbeitrag · Ehegatten-Arbeitsverhältnis
Angehörigenverträge: Unbezahlte Mehrarbeit ist unschädlich
| Eine unbezahlte Mehrarbeit und die unterbliebene Führung von Arbeitszeitnachweisen muss nach Ansicht des BFH die „Fremdüblichkeit“ eines Angehörigen-Arbeitsverhältnisses nicht entfallen lassen. Es komme immer auf den Einzelfall an: |
- Bei Angehörigen-Arbeitsverhältnissen sei die Intensität der Prüfung der Fremdüblichkeit geringer, wenn der Unternehmer anstelle eines Angehörigen einen fremden Dritten einstellen hätte müssen. Zudem würden auch fremde Aushilfen unbezahlte Mehrarbeit in Kauf nehmen, um ihren Aushilfsjob nicht zu gefährden.
- Die Führung von Arbeitszeitnachweisen betreffe in der Regel nicht die Frage der Fremdüblichkeit. Sie habe vorrangig Bedeutung für den Nachweis, dass der Angehörige tatsächlich Arbeitsleistungen jedenfalls im vertraglich vereinbarten Umfang erbracht hat (BFH, Urteil vom 17.7.2013, Az. X R 32/12; Abruf-Nr. 133568).
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