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  • 03.08.2015 · Fachbeitrag · Ehegatten-Arbeitsverhältnis

    Strenge Anforderungen an Pensionszusage unter Eheleuten

    | Bei Eheleuten muss eine sonst wirksame erteilte Versorgungszusage zudem ernsthaft gewollt und dem Grunde sowie der Höhe nach betrieblich veranlasst sein. Dies ist im Fremdvergleich zu ermitteln. Laut BFH spricht für die betriebliche Veranlassung, dass einem fremden Arbeitnehmer mit hoher Wahrscheinlichkeit eine vergleichbare Zusage erteilt worden wäre. |