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  • · Fachbeitrag · Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Vorsicht Falle: Niedriger Lohn und teures Fahrzeug

    | Arbeitsverhältnisse mit Angehörigen und Ehegatten werden von Betriebsprüfern der Rentenversicherungsträger und der Finanzämter besonders kritisch durchleuchtet. Nicht bestanden hat ein Fall, in dem der Betriebsinhaber seiner Ehefrau nur einen niedrigen Lohn zahlte, ihr aber einen teuren Firmenwagen zur Verfügung stellte. Das passt nicht zusammen. |

     

    Stundenlohn und Firmenwagen im krassen Missverhältnis

    Der Inhaber einer Handelsvertretung hatte seine Ehefrau zunächst mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 12 Stunden in seinem Betrieb angestellt. Sie erledigte allgemeine Büroarbeiten, reinigte die Büroräume, prüfte Rechnungen und sortierte die Buchführung. Zunächst erhielt sie ein Gehalt von monatlich 100 Euro. Zusätzlich konnte sie einen Firmenwagen privat nutzen.

     

    Vier Monate nach Anstellungsbeginn vereinbarten die Ehegatten eine Erhöhung der Arbeitszeit auf 17 Wochenstunden und des Arbeitsentgelts auf monatliche 150 Euro. Den Firmenwagen der gehobenen Mittelklasse durfte die Ehefrau weiterhin privat nutzen. Barlohn und geldwerter Vorteil aus der Pkw-Gestellung ergaben ein monatliches Gesamtbruttoentgelt von 600 Euro.