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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Höherer Grundfreibetrag und Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Umsetzung in der Lohnabrechnung

    von Dipl.-Finanzwirt, M. A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburgund Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

    | Im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 2022 (Abruf-Nr. 229113 ) steigen auch der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag. LGP zeigt, welche Steuerentlastungen im Raum stehen und wie Arbeitgeber diese in der Lohnabrechnung konkret umsetzen. |

    Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.200 Euro

    Arbeitgeber haben bisher bei den Lohnabrechnungen ihrer Arbeitnehmer zu viel an Lohnsteuern einbehalten. Denn der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde rückwirkend ab dem 01.01.2022 von bisher 1.000 Euro auf nun 1.200 Euro erhöht (Steuerentlastungsgesetz 2022, § 9a Nr. 1 Buchst. a) EStG).

     

    Von der Erhöhung profitieren alle Arbeitnehmer, deren Werbungskosten sich bisher auf maximal 1.200 Euro beliefen. Diese müssen nun im Idealfall 200 Euro weniger versteuern. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent bedeutet dies eine Steuerersparnis von 70 Euro jährlich.