· Fachbeitrag · Elektromobilität
Fahrzeugpool mit Elektro-und Hybridelektro-Dienstwagen: Ermittlung des geldwerten Vorteils
von Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn
| Für Elektro- und Hybridelektro-Dienstwagen, die 2019 neu angeschafft werden, wurden die lohnsteuerlichen Vergünstigungen nochmals verbessert: Die Bemessungsgrundlage bei der Besteuerung der Privatnutzung wurde halbiert. Nutzen verschiedene Arbeitnehmer einen Fahrzeugpool, stellt sich nun die Frage, wie die Privatnutzung zu ermitteln ist. |
Neuer hälftiger Ansatz der Pauschalwerte
Für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, die im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 angeschafft oder geleast werden, wird die Bemessungsgrundlage bei der Besteuerung der Privatnutzung halbiert. Maßgebender Zeitpunkt ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Auslieferung und nicht etwa das Datum des Kauf- oder Leasingvertrags.
Bei der Pauschalwertmethode wird die Bemessungsgrundlage bei der Ein-Prozent-Regelung sowie bei der 0,03-Prozent-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung halbiert („Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“, Abruf-Nr. 205730).
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