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  • · Nachricht · Elektromobilität

    Kaufprämie für Elektrofahrzeuge bis Ende 2020 verlängert

    | Die Bundesregierung verlängert die Kaufprämie (auch Umweltbonus genannt) für Elektrofahrzeuge mit den derzeit gültigen Fördersätzen bis zum 31.12.2020. |

     

    Die Kaufprämie für ein neues Fahrzeug wird wie bisher in Höhe von 4.000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und in Höhe von 3.000 Euro für Plug-In Hybride gewährt. Sie wird jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von den Fahrzeugherstellern finanziert. Die Prämie gibt es nur für Fahrzeuge, deren Netto-Listenpreis unter 60.000 Euro liegt. Die Prämie beantragen können Verbraucher, Unternehmen, kommunale Betriebe oder Vereine wie bisher beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

     

    Wichtig | Neu ist, dass seit 01.07.2019 der zu diesem Zeitpunkt in der EU vorgeschriebene Einbau von akustischen Warnsignalen für sehbehinderte Menschen (Acoustic Vehicle Alerting System ‒ AVAS) pauschal mit 100 Euro gefördert wird. Das AVAS ist förderfähig, wenn es zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein zu förderndes Fahrzeug eingebaut worden ist.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) vom 28.05.2019 → Abruf-Nr. 209259, veröffentlicht am 05.06.2019
    Quelle: Ausgabe 08 / 2019 | Seite 127 | ID 45964235

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