· Fachbeitrag · Elektromobilität ‒ Teil 2
(Hybrid-)Elektrofahrzeuge: Lohnsteuerliche Vorteile bei Ladevorrichtungen nutzen
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Stellen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen Dienstwagen zur Verfügung, wird immer öfter ein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug gewählt. Denn die (lohn-)steuerlichen Vergünstigungen gegenüber einem Verbrenner überzeugen. LGP macht Sie in einer Serie mit den steuer- und beitragsrechtlichen Vorteilen vertraut ‒ von der Bemessungsgrundlage für E-Dienstwagen über das begünstigte Stromaufladen und die Stromzuschüsse bis hin zu Ladevorrichtungen. In diesem zweiten Teil dreht sich alles um Ladevorrichtungen und Arbeitgeberzuschüsse zu Ladevorrichtungen. |
Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung
Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Ladevorrichtung zum privaten Aufladen beim Arbeitnehmer, ist der Vorteil ebenfalls lohnsteuerfrei (§ 3 Nr. 46 EStG) und beitragsfrei (§ 1 Abs. 1 SvEV).
Ladevorrichtung
Der Begriff Ladevorrichtung umfasst die gesamte Ladeinfrastruktur einschl. Zubehör sowie die in diesem Zusammenhang erbrachten Dienstleistungen. Dazu gehören z. B. der Aufbau, die Installation und die Inbetriebnahme der Ladevorrichtung, deren Wartung und Betrieb sowie die für die Inbetriebnahme notwendigen Vorarbeiten, z. B. das Verlegen eines Starkstromkabels.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig