01.08.2022 · Nachricht · Energiepreispauschale
Selbstständiger mit „Midijob“: Wer zahlt Energiepreispauschale?
| Ein Leser fragt: Eine Person ist mit einem Nagelstudio selbstständig tätig. Zudem übt sie in der Gleitzone eine Angestelltentätigkeit aus („Midijob“). Weitere Anstellungsverhältnisse bestehen nicht. Zählt der Midijob als erstes Arbeitsverhältnis und erhält die Person die Energiepreispauschale (EPP) von 300 Euro deshalb vom Arbeitgeber ausgezahlt? |
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